Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgs-angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird .
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Gemeinsam
mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt
unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für
eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den
breitgefächerten Dienst am Nächsten . Der hierfür erforderliche Personal- und
Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV
beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner
Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche
Eigenmittel nicht ausreichen .
Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die
stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der
Haushaltsplan von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung
des „Vier-Augen-Prinzips" ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und
Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die
ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne
Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um das
Pfarrheim, die Kindertagesstätten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders
kümmern.
Kirchenverwaltung - Nicht nur das liebe Geld
Aufgaben
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen,
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen
Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.
Mitglieder der Kirchenverwaltung unserer Pfarrei sind
Kirchenpfleger:
Erwin Speiser
Bilanzbuchhalter
Bitschnau Alois
Landwirt
Deuring Waltraud
Industiekauffrau
Dobler Herbert
Spenglermeister
Heim Reinhard
Offset-Drucker
Holderied Markus
Bäckermeister
Rädler Arthur
Bautechniker
Satzger Reinhold
Elektromeister
Weber Willi
Industriekaufmann
Hans-Peter Miller
techn. Angestellter
Schriftführer
Jürgen Huber
Pfarrsekträr+Verwaltung Kindertagesstätten