Die Kirchenverwaltung

Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgs-angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird .

Aufgaben der Kirchenverwaltung
Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten . Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen .
Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips" ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um das Pfarrheim, die Kindertagesstätten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.


Kirchenverwaltung - Nicht nur das liebe Geld

Aufgaben

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat sie?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.

Mitglieder der Kirchenverwaltung unserer Pfarrei sind

Kirchenpfleger:
Erwin Speiser
Bilanzbuchhalter


Bitschnau Alois
Landwirt

Deuring Waltraud
Industiekauffrau

Dobler Herbert
Spenglermeister

Heim Reinhard
Offset-Drucker

Holderied Markus
Bäckermeister

Rädler Arthur
Bautechniker

Satzger Reinhold
Elektromeister

Weber Willi
Industriekaufmann

Gast des Pfarrgemeinderates
Hans-Peter Miller
techn. Angestellter

Schriftführer
Jürgen Huber
Pfarrsekträr+Verwaltung Kindertagesstätten